Sinn und Zweck von Hausaufgaben

Mit Hausaufgaben unterstützen wir die individuelle Förderung unserer Schüler*innen. Hausaufgaben dienen vor allem dazu, das im Unterricht Gelernte einzuprägen und angebahnte Kompetenzen zu vertiefen. Sie können auch für die Vorbereitung des Unterrichts erteilt werden.

  • Die Hausaufgaben erwachsen aus dem Unterricht und bilden fächerunabhängig eine Brücke zum nächsten Unterricht.
  • Sie geben Eltern eine Gelegenheit, sich einen Einblick zu verschaffen, was und wie ihr Kind lernt und wo es Unterstützung benötigt.
  • Hausaufgaben dienen nicht dazu, die Schüler*innen zu disziplinieren.

 

Zeitlicher Umfang der Hausaufgaben

Den Gesamtumfang aller Hausaufgaben für die Klasse halten wir in dem Rahmen, der für die Klassenstufe vorgesehen ist.

  • Klasse 1 und 2: max. 30 Minuten
  • Klasse 3 und 4: max. 60 Minuten

Dieser Hausaufgabenumfang beinhaltet, dass die Hausaufgaben selbständig ohne fremde Hilfe erledigt werden können. Dabei wird ein konzentriertes Arbeiten vorausgesetzt.

Wegen des unterschiedlichen Arbeitstempos, der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit und der unterschiedlichen deutschen Sprachkenntnisse unserer Schüler*innen können Hausaufgaben uneinheitlich nach individuellem Plan gegeben werden, um die Lernfreude zu erhalten.

Einschränkungen:

Überschreitet ein Kind die Richtzeit für Hausaufgaben trotz konzentrierten Arbeitens erheblich, und die Eltern oder pädagogischen Fachkräfte sehen keine Möglichkeit mehr, die Hausaufgaben zu einem späteren Zeitpunkt erfolgreich zu Ende zu bringen, kann abgebrochen werden. Die Eltern bzw. die pädagogischen Fachkräfte weisen dann durch einen Vermerk im Mitteilungsheft o.ä. darauf hin.

Frei von Hausaufgaben:

Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die Hausaufgabenregelung. Es sollten keine schriftlichen Hausaufgaben über das Wochenende oder über gesetzliche Feiertage aufgegeben werden. Für das Nacharbeiten vergessener Hausaufgaben ist allerdings das Wochenende besonders geeignet.

Hausaufgaben notieren:

Im ersten Schuljahr sind Hausaufgaben auf einem Hausaufgabenplan gekennzeichnet. Ab dem zweiten Schuljahr arbeiten die Schüler*innen entweder mit einem Wochenplan oder einem Hausaufgabenheft. Aus der Kennzeichnung des Erledigten geht hervor, was noch offen ist. Ab Klasse 3 ist ein Hausaufgabenheft und die Eintragung der Hausaufgaben Pflicht bzw. das ordentliche Führen des Wochenplans.

Gibt es keinen Wochenplan in Klasse 3 oder 4, wird die Hausaufgabe an die Tafel geschrieben.

Überprüfung der Hausaufgaben:

Die Lehrkräfte, die die Hausaufgaben gegeben hat, kontrolliert in regelmäßigen Abständen die Erledigung. Da viele Hausaufgaben individuell erteilt werden, werden sie nur im Klassenverband besprochen, wenn dieses sinnvoll ist. Die Korrektur erfolgt zum Teil nur stichprobenartig. Der / die Schüler*in erhält eine geeignete Rückmeldung zu den Hausaufgaben.

Hausaufgaben werden nicht benotet, sondern gehen als schriftliche Arbeit zu einem geringen Anteil (meistens 10%) in die schriftliche Note mit ein und dokumentieren eine Arbeitshaltung.

Schulkindbetreuung:

Die pädagogischen Fachkräfte kontrollieren die Hausaufgaben auf Vollständigkeit. Die Hausaufgaben jeden einzelnen Kindes auf Richtigkeit zu kontrollieren, kann nicht immer gewährleistet werden. Stichproben sollten aber durchgeführt werden. Die Pädagog*innen der Schulkindbetreuung helfen den Schüler*innen bei Fragen und halten sie zum konzentrierten Arbeiten an. Wird ein Kind in der vorgesehenen Hausaufgabenzeit nicht fertig oder hat es Verständnisprobleme, notiert die pädagogische Fachkraft dies in geeigneter Form, z.B. im Hausaufgabenheft. Wir erwarten von den Eltern, dass sie sich trotz Betreuung über die Hausaufgaben informieren, z.B. durch einen Blick in die Schultasche oder das Hausaufgabenheft. Dies gibt auch Gelegenheit, die Arbeit des Kindes zu würdigen.

Die tägliche Leseübung & Kopfrechnen (je nach Klassenstufe 10-15 Minuten täglich) liegt im Verantwortungsbereich der Eltern.