Freundliches und friedliches Miteinander ist eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiches Lernen und Lehren. Die Lehrerkonferenz der Schönbergschule hat sich in Abstimmung mit der Schulkonferenz auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt.

Drei Schritte sind den Lehrer*innen, Eltern und Schüler*innen bekannt:

  1. Information:

Alle am Schulleben Beteiligten kennen die Regeln, die gemeinsam aufgestellt wurden:

Zum Streit gehören immer zwei:

  • Jeder hat die Pflicht sich so zu verhalten, dass er andere nicht provoziert. Wir besprechen immer wieder ausführlich, wie wir miteinander umgehen müssen, damit sich alle hier wohlfühlen.
  • Die goldene Regel: Behandle den anderen so, wie du von ihm behandelt werden möchtest.
  • Sage dem anderen nur Sachen, von denen du sicher bist, dass sie den anderen nicht verletzen. Z. B. wenn ich die Figur, die Kleidung, … des anderen nicht schön finde, dann behalte ich es für mich, es sei denn, ich bin um meine Meinung gefragt worden.
  • Schlagen und treten ist an der Schule verboten.
  • Es gilt die Stopp-Regel.
  • Wenn Kinder ihren Streit nicht selbst ohne Handgreiflichkeiten lösen können, sollen sie die Aufsicht um Hilfe bitten. Es ist immer eine Aufsicht auf dem Hof. Jede zur Verfügung stehende Lehrkraft greift ein und hilft, den Streit zu schlichten.

 

  1. Prävention:

Jede Klasse hält wöchentlich den Klassenrat ab. Dort werden klasseninterne Probleme besprochen und Lösungen gesucht. Auch Probleme zwischen mehreren Klassen werden hier mit Hilfe der Klassenlehrer*innen bearbeitet.

 

  1. Deeskalation/Konsequenz:

Bei massiven Regelverstößen im Unterricht und in den Pausen wird ein allen bekanntes Verfahren angewendet:

Die Klassenlehrer*innen bzw. Fachlehrer*innen gehen nach eigenem Ermessen dagegen vor.

Bei drei qualifizierten Klassenbucheinträgen muss eine Klassenkonferenz einberufen werden.

Bei schweren wiederholten Störungen des Unterrichts und Gewalttätigkeiten: Klassenlehrer*in beruft nach Rücksprache mit dem Schulleiter*in eine Klassenkonferenz ein (unter  Beachtung von § 90 SchG und Leitfaden des SSA Freiburg).

Schulordnung

Regel 1 Ich gehe freundlich und respektvoll mit Anderen um. Ich verzichte auf Schimpfwörter und Gewalt.

Regel 2           Ich gehe sorgfältig/ vorsichtig mit meinen eigenen und fremden Sachen um.

Regel 3           Ich werfe nicht mit Schneebällen, Steinen, Sand oder anderen Gegenständen

Regel 4           Ich höre auf die Lehrer*innen.

Wenn ein Lehrer*in nach meinem Namen und meiner Klasse fragt, antworte ich ihm ehrlich.

Regel 5           Ich schalte elektronische Geräte (z.B. Handys, MP3 Player) aus und bewahre sie in der Schultasche auf.

Regel 6           Ich darf erst nach der Fahrradprüfung im 4. Schuljahr alleine mit dem Fahrrad in die Schule fahren.

Regel 7           Ich komme frühestens um 7.45 Uhr zur Schule und halte mich vor Unterrichtsbeginn mit angemessenem Verhalten in der Pausenhalle oder dem Schulhof auf.

Regel 8           Ich bleibe während der Unterrichtszeit und den Pausen auf dem Schulgelände. In der großen Pause bin ich auf einem der zugeteilten Pausenhöfe und halte mich von der Wiese fern. Ich klettere nicht auf die Bäume oder auf Mauern.

Regel 9           Ich halte die Garderobe, die Flure und die Toiletten sauber und ordentlich

Regel 10 Ich verhalte mich im Schulhaus leise und nehme Rücksicht auf die Anderen.

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